Der 19. Internationale Datenschutztag

Am 28. Januar ist es wieder soweit!
28. Januar 2025

Internationaler Datenschutztag

Am 28. Januar ist es wieder soweit: Der 19. Internationale Datenschutztag steht an. Jedes Jahr finden zu diesem Anlass verschiedene Kampagnen, Bildungsprojekte und ähnliche Aktionen statt. Doch warum eigentlich? Was genau ist der Datenschutztag, und welches Ziel verfolgt er? Und warum genau findet er am 28. Januar statt?

Der 28. Januar: Internationales Abkommen zum Datenschutz

Am 28. Januar 1981 nahm der Europäische Rat das Übereinkommen Nr. 108 „zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“, kurz die Europäische Datenschutzkonvention, an. Ziel dieser Konvention war es, die Rechte und Grundfreiheiten der Menschen in den Vertragsstaaten zu schützen. Dafür verfasste sie Prinzipien, aufgrund derer die einzelnen Staaten nationale Datenschutzgesetze entwickeln sollten. Das Abkommen wurde von allen 47 Mitgliedsstaaten des Europarates unterzeichnet. Damit war das erste rechtsverbindliche zwischenstaatliche Datenschutzabkommen geschaffen. Regelmäßige Aktualisierungen sollen dafür sorgen, dass die Prinzipien den aktuellen Ansprüchen im Bereich Datensicherheit genügen. 2006 führte der Europarat den Internationalen Datenschutztag ein und legte den 28. Januar, an dem die Europäische Datenschutzkonvention angenommen worden war, dafür fest. Seit 2007 findet er jedes Jahr an diesem Tag statt.

Aber was hat es nun mit dem Datenschutztag auf sich?
Das Ziel des Datenschutztages ist es, die Menschen in Europa für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren. Er soll insbesondere darauf aufmerksam machen, welche personenbezogenen Daten wo und wie ermittelt und verarbeitet werden. Außerdem soll er auf die Rechte hinweisen, die Bürgerinnen und Bürger im Bezug auf den Schutz ihrer Daten haben. Die staatlichen Regierungen und Behörden, aber auch viele andere Akteure wie Firmen und Verbände in ganz Europa veranstalten zu diesem Tag Kampagnen. Auch außerhalb Europas wird der Tag als „Privacy Day“ begangen.

Was ist Datenschutz eigentlich genau?

Der Schutz von Daten ist ein wichtiges Thema, das mit der zunehmenden elektronischen Datenverarbeitung in den letzten Jahren sogar noch weiter an Bedeutung gewonnen hat. Wichtig ist, sowohl ein Bewusstsein für dieses Thema in der Bevölkerung als auch feste Regelungen rund um den Schutz von Daten zu schaffen. Datenschutz ist dabei etwas anderes als Datensicherheit. Unter Datensicherheit versteht man den Schutz aller Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch im Allgemeinen. Datenschutz hingegen bezeichnet spezifischer den Schutz personenbezogener Daten. Diese Form von Daten sind einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person, also jedem Menschen, zuzuordnen. Dazu zählen zum Beispiel der Name, die Nationalität, Kontaktdaten oder physische Merkmale wie etwa die Haarfarbe. Aber auch Daten über das Kaufverhalten oder das Vermögen eines Menschen gehören zu den personenbezogenen Daten. Besonders schützenswerte personenbezogene Daten beinhalten etwa die religiöse oder sexuelle Orientierung, die Krankengeschichte oder die ethnische Herkunft. Diese Daten unterliegen einem besonders strengen Regeln Datenschutz.

Die Geschichte des Datenschutzes

Der gesetzliche Datenschutz ist dabei noch nicht besonders alt. Erst 1970 wurde in Hessen das weltweit erste Datenschutzgesetz verabschiedet. Dies geschah als Reaktion auf die zunehmende automatisierte Informationsverarbeitung und sollte den Bürgerinnen und Bürgern die Angst vor Überwachung und Kontrolle nehmen. 1977 entstand anschließend auf Bundesebene die erste Fassung des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes. Personenbezogene Daten durften dadurch nur noch verarbeitet werden, wenn ein Gesetz diese Verarbeitung einräumte oder die betroffene Person darin einwilligte. Außerdem etablierte das Gesetz den Grundsatz, dass der Staat sowie Unternehmen nur jene Daten verarbeiten durften, die nötig waren, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Ein Jahr später wurde außerdem der erste Bundesbeauftragte für Datenschutz benannt.

1980 wurden schließlich die OECD-Leitlinien zum Schutz der Privatsphäre und des grenzüberschreitenden Datenflusses verfasst. Sie gelten weltweit als Standard und waren der erste Versuch, den Datenschutz auf internationale Datentransfers anzuwenden. Diese Bestrebungen wurden 1981 durch die Datenschutzkonvention bestärkt.

1982 kam im Zuge der damaligen Volkszählung bei vielen Personen die Sorge davor auf, dass alle persönlichen Daten gesammelt, gespeichert und dann für eine Vielzahl an Akteuren zugänglich seien. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff des „gläsernen Menschen“ geprägt, der für den Staat, aber auch für Privatunternehmen und Kriminelle quasi transparent ist. Als Antwort auf die Beschwerden gegen die Volkszählung entschied das Bundesverfassungsgericht 1983, dass die Preisgabe persönlicher Daten jede Person selbst entscheiden dürfe. Begründet wurde das damit, dass dieses Recht unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht fiele, welches im ersten Artikel des Grundgesetzes festgeschrieben ist.

1995 entstand mit der Verabschiedung der EU-Datenschutzrichtlinie ein neuer Meilenstein. Sie sollte ein einheitliches Mindestmaß an Datenschutz für die Mitgliedsstaaten der kürzlich gegründeten EU festlegen. Die Richtlinie besagte, dass die Erhebung und Verarbeitung sensibler persönlicher Daten nur begrenzt erlaubt ist und der Zweck außerdem nachvollziehbar sein muss. Zudem bestimmte sie, dass die Daten nach der Nutzung gelöscht oder sicher aufbewahrt werden müssen und Betroffene ein Recht darauf haben, zu erfahren, wofür die Daten genutzt werden. Es war Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten, diese Richtlinie im nationalen Gesetz umzusetzen. In Deutschland passierte das 2001 mit dem novellierten Bundesdatenschutzgesetz. Der erste europäische Datenschutzbeauftragte wurde 2003 gewählt.

2008 entwarf das Bundesverfassungsgericht als Reaktion auf ein Urteil ein Grundrecht auf Informationssicherheit, in welches der Staat nur unter streng geregelten Bedingungen eingreifen darf. Ein Jahr später erfolgte der nächste Schritt auf EU-Ebene: Der Datenschutz wurde Teil der Charta der Grundrechte, die für alle in der EU lebenden Menschen gilt. Nach langen Diskussionen trat schließlich 2018 die Datenschutzgrundverordnung der EU, kurz DSGVO, in Kraft. Sie ist der Nachfolger der Datenschutzrichtlinie von 1995 und gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die DSGVO basiert auf dem sogenannten Verbotsprinzip. Dieses verbietet die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich und gestattet sie nur in Ausnahmen. Das ist etwa dann möglich, wenn die Daten verarbeitet werden müssen, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen oder wenn die betroffenen Personen der Verarbeitung zustimmen.

Auch Unternehmen, die ihre Angebote an EU-Bürgerinnen und -Bürger richten, ihren Sitz jedoch außerhalb der EU haben, müssen die DSGVO beachten. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz wurde in diesem Rahmen ebenfalls erneut überarbeitet und ergänzt die Grundverordnung.

Verschiedene Instanzen sind dafür verantwortlich, dass die Datenschutzvorschriften in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Auf EU-Ebene ist das der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), der etwa allgemeine Leitlinien zur DSGVO und der Strafverfolgungsrichtlinie gibt und die Europäische Kommission berät. Auf nationaler Ebene hat jeder EU-Staat eine unabhängige nationale Datenschutzbehörde eingerichtet, die die Anwendung des Datenschutzrechts überwachen.

Die Zukunft des Datenschutzes: Data Act & AI Act

Der Datenschutz wird aber auch heute mit immer neuen Herausforderungen konfrontiert. Brandaktuell ist dabei das Thema Künstliche Intelligenz (KI), das den Datenschutz vor völlig neue Herausforderungen stellt. Denn es ist zum Beispiel oft nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen eine KI Entscheidungen trifft oder bestimmte Schlüsse zieht. Daher reichen die bisher bestehenden Datenschutzregeln nicht aus, um die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger auch im Umgang mit dieser neuen Technologie zu schützen. Die EU hat als Reaktion darauf am 21. Mai 2024 den AI Act verabschiedet. Er ist das erste umfassende Regelwerk für KI weltweit und könnte, ähnlich wie die DSGVO, zu einem globalen Standard werden.

Der AI Act verfolgt bei der Bewertung von KI-Systemen einen risikobasierten Ansatz. KI-Systeme werden dazu in eine von vier Risikostufen eingeteilt und unterliegen je nach Einordnung bestimmten Beschränkungen. Die oberste Stufe gilt dabei als eindeutige Bedrohung für die Sicherheit und Rechte von Menschen. Alle ihr zugeordneten Systeme sind grundsätzlich verboten. Die nächste Stufe betrifft Systeme mit hohem Risiko. Dies umfasst etwa solche, die in der Strafverfolgung, in kritischen Infrastrukturen oder demokratischen Prozessen zum Einsatz kommen. Sie unterliegen strengen Auflagen. Für sie muss etwa eine angemessene Risikobewertung und -minderung durchgeführt werden. Außerdem sind die Informationen dieser Systeme ausführlich zu dokumentieren. Die dritte Kategorie umfasst KI-Systeme mit begrenztem Risiko aus. Sie müssen sich an bestimmte Transparenzpflichten halten, damit etwa KI-generierte Inhalte klar als solche erkenntlich sind. Die meisten KI-Anwendungen in Europa fallen allerdings in die unterste Kategorie für Systeme mit minimalem oder keinem Risiko. Die Nutzung dieser KI ist auch im AI Act frei erlaubt. Der AI Act muss nun noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Neben dem AI Act ist der neue Data Act eine weitere Verordnung, die sich mit den Daten der EU-Bürger auseinandersetzt. Er wurde am 27. November 2023 verabschiedet und gilt ab dem 12. September 2025 als EU-weit direkt anwendbares Recht. Das Ziel des Data Acts ist es, feste Regeln für den Zugriff und die Nutzung von Daten in der EU zu schaffen. Besonders relevant ist das im Bezug auf das sogenannte „Internet der Dinge“. Dieser Begriff bezeichnet die Vernetzung intelligenter Geräte wie etwa Smart-TVs oder smarter Haushaltsgeräte. Die Nutzer solcher Geräte sollen allein darüber entscheiden können, was mit ihren Daten passiert. Als Nutzer können sowohl Unternehmen als auch Verbraucherinnen und Verbraucher gelten. Unter gewissen Auflagen können sie diese Daten auch an Dritte weitergeben. Das soll dazu dienen, Daten effizienter verwerten zu können.

Datenschutz ist ein weitläufiges Thema, das die Politik nicht erst seit kurzem beschäftigt. Mit neuen Themen wie etwa KI kommen immer wieder neue Herausforderungen auf die Gesetzgeber zu. Der Datenschutztag am 28. Januar soll darauf hinweisen, welche Rechte und Möglichkeiten jeder einzelne hat, seine personalschen Daten zu schützen.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier:

Allgemeine Informationen:

Geschichte des Datenschutzes & rechtliche Grundlagen:


AI Act & Data Act

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