Blog -
08. April 2026
Die Drei Säulen des Brandschutzes für Unternehmer
Brandschutz ist eines der Themen, die in jedem Unternehmen unterrichtet werden müssen. Mitarbeitende lernen in solchen Schulungen, worauf sie achten müssen, um einen Brand zu verhindern, und wie sie sich verhalten sollten, wenn es dennoch zum Ernstfall kommt. Das steigert die Sicherheit in Betrieben jeglicher Art. Doch zum Brandschutz gehört weit mehr als geschulte Mitarbeitende. Denn Brandschutz stützt sich auf mehrere Pfeiler, die aus verschiedenen Vorschriften hervorgehen. Was also sind diese Pfeiler, und welche Vorgaben sind die wichtigsten?
Vorbeugender vs. abwehrender Brandschutz
Beim Brandschutz unterscheidet man prinzipiell zwischen zwei Bereichen: dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz bezeichnet dabei alle Maßnahmen, die dabei helfen sollen, Brände zu verhindern oder ihre Auswirkungen einzudämmen. Der abwehrende Brandschutz hingegen setzt ein, wenn die vorbeugenden Maßnahmen einen Brand nicht verhindern konnten. Dann müssen mit allen Mitteln das Feuer bekämpft und Menschenleben gerettet werden.
Während der abwehrende Brandschutz in erster Linie die Aufgabe der Feuerwehr ist, liegt die Verantwortung für den vorbeugenden Brandschutz bei den Unternehmen. Sie sollten ihn keinesfalls vernachlässigen, denn bei einem Brand entsteht natürlich nicht nur ein erheblicher finanzieller Schaden. Auch Menschenleben sind betroffen und werden bei einem Brand akut in Gefahr gebracht. Daher müssen Arbeitgeber ein umfassendes Brandschutzkonzept entwickeln und umsetzen. Ein solches Brandschutzkonzept gliedert sich in drei Säulen, für die jeweils verschiedene Maßnahmen ergriffen werden müssen:
- der bauliche,
- der anlagentechnische
- und der organisatorische Brandschutz.
Doch was genau gehört jeweils zu den einzelnen Bereichen?
Baulicher Brandschutz: Der Grundplan für den Schutz
Der bauliche Brandschutz beginnt noch bevor sich jemals Mitarbeitende im Gebäude aufhalten – nämlich bereits bei der Gebäudeplanung. Er bildet die Grundlage dafür, dass die Arbeitsstätten später sicher sind. Zum baulichen Brandschutz gehört zum Beispiel bereits die Auswahl nicht brennbarer oder schwer entflammbarer Baumaterialien sowie die richtige Bauweise. Außerdem werden in dieser Phase wichtige Funktionen und Schutzsysteme eingeplant, die später dafür sorgen sollen, dass Brände nicht entstehen oder zumindest leicht eingedämmt werden können. So können die ersten Maßnahmen für den Brandschutz bereits beim Bau des Gebäudes umgesetzt werden, zum Beispiel Brandschutztüren und -wände oder Brandschutzabschottungen für Durchlässe, durch die später Kabel, Rohre oder Leitungen laufen. Diese verhindern, dass sich Feuer oder Rauch im Gebäude ungehindert ausbreiten können. Für den Ernstfall werden in dieser Phase auch die Rettungswege angelegt und gekennzeichnet, damit sie später gut erkennbar und frei zugänglich sind.
Anlagentechnischer Brandschutz: Technische Systeme zur Erkennung und Bekämpfung
Wenn mit dem baulichen Brandschutz die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen ausgewählt und umgesetzt wurden, folgt der anlagentechnische Brandschutz. Zu diesem zählen diverse technische Systeme. Ihre Aufgabe ist es, Brände zu erkennen, wenn sie ausbrechen, sowie sie zu melden oder zu bekämpfen. Zu diesen Systemen gehören zum Beispiel…
…Brandmeldeanlagen wie etwa klassische Rauchmelder. Sie alarmieren die Menschen im Gebäude und teilweise auch gleich die Feuerwehr.
…Löschanlagen, die im Brandfall automatisch anspringen, um das Feuer direkt zu bekämpfen. Dazu gehören etwa Sprinkleranlagen oder CO2-Löschanlagen.
…Abzugsanlagen, über die Hitze und Rauch abgeleitet werden.
…Systeme, mit denen Menschen Brände manuell löschen können, wie etwa tragbare Feuerlöscher oder Wandhydranten.
Damit die Systeme im Notfall einsatzbereit sind, müssen sie regelmäßig durch sachkundige Personen geprüft und gewartet werden.
Organisatorischer Brandschutz: Gemeinsam für mehr Sicherheit
Der organisatorische Brandschutz stellt die dritte Säule des Brandschutzes dar. Darunter fallen alle Maßnahmen, die Mitarbeitende vor Brandgefahren warnen und auf den Ernstfall vorbereiten sollen. Denn dann müssen alle Beteiligten wissen, wie sie sich verhalten sollten, welche Regeln wichtig sind und wie eine Evakuierung ablaufen muss. Einige Maßnahmen sind dabei besonders wichtig.
Je nachdem, welche länderspezifischen Rechtsvorschriften gelten, müssen Unternehmen zum Beispiel eine Brandschutzordnung erstellen und dafür sorgen, dass diese auch umgesetzt wird. Eine Brandschutzordnung enthält Informationen zum Verhalten im Brandfall und legt Anweisungen für so einen Fall fest. Sie folgt den Vorgaben der DIN 14096 und ist in drei Bereiche untergliedert. Teil A gibt Verhaltensregeln für alle Personen vor, die das Gebäude betreten könnten, also neben Mitarbeitenden des Betriebs auch für Lieferanten, Handwerker, Besucher und ähnliche Personengruppen. Er muss öffentlich einsehbar sein und an geeigneter Stelle im Unternehmen gut sichtbar ausgehängt werden. Teil B richtet sich hingegen ausschließlich an die Mitarbeitenden eines Betriebs und enthält ausführlichere Hinweise und Aufgaben zum Brandschutz. Der Teil C richtet sich schließlich an Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz übernehmen, und definiert die Verantwortlichkeiten in diesem Bereich. Zu solchen Personen gehören unter anderem die Brandschutzbeauftragten.
Apropos Brandschutzbeauftragte – auch, dass solche Personen ernannt werden, gehört zu den wichtigsten organisatorischen Maßnahmen. Für die meisten Unternehmen sind sie entweder vorgeschrieben oder zumindest dringlich empfohlen. Sie können intern benannt oder extern beauftragt werden und helfen dem Unternehmen bei der Umsetzung des Brandschutzes. Dazu überwachen sie zum Beispiel die gewählten Schutzmaßnahmen, beraten die Geschäftsleitung hinsichtlich des Brandschutzes und führen Begehungen durch. Anders als die Brandschutzhelfer, die hauptsächlich für die Erstmaßnahmen im tatsächlichen Brandfall verantwortlich sind, sind Brandschutzbeauftragte also auch im vorbeugenden Brandschutz tätig.
Auch Brandschutzschulungen und Evakuierungsübungen sind wichtige organisatorische Maßnahmen. Sie werden ebenfalls vom Brandschutzbeauftragten durchgeführt und sollen Beschäftigten vermitteln, wie Brände verhindert werden können oder wie sie sich im Ernstfall verhalten müssen. Mindestens einmal jährlich müssen Mitarbeitende daher an Unterweisungen teilnehmen, in denen sie zum Beispiel erfahren, welche Gefahrenquellen es gibt, wie man sich im Falle eines Feueralarms verhalten sollte oder wie man Feuerlöscher richtig bedient. Mit den zusätzlichen Evakuierungsübungen soll sichergestellt werden, dass alle die Abläufe im Brandfall verinnerlicht haben und wissen, wo sich die Sammelstellen sowie die Flucht- und Rettungswege befinden. Notfallpläne, die diese Orte und Wege sowie Standorte von Feuerlöschern, Brandmeldern und Löschdecken kennzeichnen, sollten in jedem Unternehmen aushängen.
Welche Vorschriften sind die wichtigsten?
Welche Maßnahmen Unternehmen im Brandschutz umsetzen müssen, ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen, Vorschriften, technischen Regeln und Empfehlungen. Welche davon für ein Gebäude relevant sind, entscheidet sich auch danach, wie es genutzt wird. Welche Vorschriften und Regelungen sind also die wichtigsten?
- Als gesetzliche Vorschrift ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) von besonderer Bedeutung. Sie setzt grundlegende Regeln für den Brandschutz in Arbeitsstätten fest, etwa zu den Fluchtwegen, zur Notbeleuchtung, zu den Feuerlöschern sowie zur Evakuierung im Brandfall.
- Die bereits erwähnte Norm DIN 14096 legt fest, was Brandschutzordnungen enthalten müssen, wie sie gegliedert sind und wie sie erstellt werden sollten. Sie legt die Verhaltensregeln im Brandfall für alle wichtigen Personengruppen fest.
- Eine weitere relevante Norm ist die DIN EN ISO 7010. Sie vereinheitlicht die Symbole zur Kennzeichnung von Einrichtungen zum Brandschutz auf internationaler Ebene. So können zum Beispiel Feuerlöscher oder Notausgänge auch von Menschen erkannt und gefunden werden, die die im Betrieb hauptsächlich genutzte Sprache nicht sprechen.
- Regeln für den vorbeugenden Brandschutz legt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” fest. Sie regelt vor allem organisatorische Maßnahmen, also zum Beispiel wie Brandschutzhelfende bestellt und geschult werden und wie eine Einrichtung mit Feuerlöschern ausgestattet werden sollte.
Neben diesen Gesetzen, Normen und Regeln gelten auch die verschiedenen Vorschriften und Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
- Die DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” legt fest, wie Arbeitsschutz allgemein in Unternehmen organisiert sein sollte. Dazu gehören auch Ansprüche an den betrieblichen Brandschutz, etwa Verpflichtungen der Arbeitgeber zur Brandverhütung oder zur Unterweisung der Mitarbeitenden.
- Mit der DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ erhalten Unternehmen eine Orientierungshilfe für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen. Sie verschafft Arbeitgebern einen Überblick über ihre Pflichten und die gesetzlichen Anforderungen und gibt Empfehlungen zur effektiven Gestaltung des Brandschutzes.
- Ergänzend dazu beschreibt die DGUV Information 205-003, wie Brandschutzbeauftragte qualifiziert sein und welchen Aufgaben sie nachkommen müssen.
Darüber hinaus können für Unternehmen auch noch andere Regelungen in diesem Bereich relevant sein, wie etwa die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) oder die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Unternehmen sich also gut über die für sie relevanten Regelungen informieren und sie genauestens umsetzen. So schützen sie nicht nur materielle Werte, sondern können im Ernstfall auch Menschenleben vor Schaden bewahren.